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Vermietung der Villa Mettlen - Benutzungsordnung
- Die definitive Reservation gilt nach Eingang der Reservationsgebühr von CHF 50 pro Tag und der
Genehmigung des Reservationsantrages.
- Bei einer Annullierung der Reservation bis 2 Monate vor dem Anlass behält die Musikschule die
Reservationsgebühr zurück, danach wird die ganze Miete in Rechnung gestellt.
- Im Mettlen-Areal stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Widerrechtlich abgestellte
Motorfahrzeuge werden unter Kostenfolge abgeschleppt. Im Hof der Villa Mettlen gilt ein generelles
Parkverbot. Die Anlieferung von Waren ist gewährleistet über die Feuerwehrzufahrt.
- Mobiliar und Einrichtungen sind mit aller Sorgfalt zu behandeln. Das Schieben von schweren
Gegenständen auf dem Parkettboden ist untersagt. Die Räumlichkeiten sind nach der Benützung
aufzuräumen.
- Für Garderobe und persönliches Eigentum wird nicht gehaftet.
- Die Benutzer haften vollumfänglich für jeglichen Personen- und Sachschaden. Beschädigungen an
Mobiliar und Geschirr müssen dem Koordinator gemeldet werden. Für Ersatz und Reparatur stellt
der Vermieter Rechnung.
- Das Bereitstellen und Wegräumen von Einrichtungen ist Sache der Benutzer. Das Schieben von
schweren Gegenständen auf dem Parkettboden ist untersagt.
- Das Abbrennen oder Ausblasen von Rauch entwickelnden Gegenständen, z.B. Geburtstagskerzen,
Tischbomben, Sternenregen, bengalischen Zündhölzern, usw. ist in allen Räumen des Hauses
untersagt. Feuerwerke im Park sind nicht gestattet.
- Falls durch ein Fehlverhalten die Brandmeldeanlage im Haus in Funktion gesetzt wird, sind die
Kosten für das Ausrücken zum Fehlalarm (CHF 300 pro Alarm) an die Wehrdienste Muri zu
bezahlen.
- Das Haus muss spätestens um 20.00 Uhr zur Übergabe (inkl. allfällige Küchenreinigungen) bereit
und verlassen sein. Ansonsten werden 25 % Nachtzuschlag verrechnet. Bei Vermietungen bis
22.00 Uhr müssen die Gäste die Villa Mettlen vor 22.00 Uhr verlassen haben.
Wichtige Ergänzungen zum Erdgeschoss:
- Die Nachbarschaft hat Anrecht auf Rücksichtnahme. Die Benutzer vermeiden unnötigen Lärm bei
ihren Tätigkeiten und beim Verlassen des Hauses.
- Es dürfen keine Plakate, Bilder und Anschriften angebracht werden (Seidentapeten).
- Spätestens um 20.00 Uhr sind Anlässe vom Freien ins Gebäude zu verlegen. Musik ist ab diesem
Zeitpunkt nur noch bei geschlossenen Fenstern gestattet. Während der Woche darf während max.
2 Stunden im Freien musiziert werden. An Sonn- und Feiertagen ist das Musizieren im Freien auf
1 Stunde zu beschränken.
- Der unbedeckte Vorplatz, die Gegend um den Brunnen sowie der Park um die Villa Mettlen sind öffentlich. Der Vermieter hat keinen Einfluss auf allfällige Unterhaltsarbeiten in diesen Bereichen.
- . Die Stimmung des Flügels und/oder des Klaviers erfolgt durch die Musikschule.
Allen Gästen in der Villa Mettlen wünschen wir einen angenehmen Aufenthalt.
Ihre Musikschule Muri-Gümligen
Muri b. Bern, 6. November 2007
Weisungen und Miettarife als PDF-Datei
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