Schulgeld


Schulgeld für Schüler bis zum 20. Altersjahr
und Jugendliche in Ausbildung bis zum 27. Altersjahr

der Gemeinde Muri

Instrumente
Tasteninstrumente Klavier, Keyboard, Akkordeon, Kirchenorgel, Cembalo
Streichinstrumente Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass
Holzblasinstrumente Querflöte, Piccolo, Fagott, Klarinette, Saxophon
Blechblasinstrumente Horn, Trompete, Cornet, Es-Althorn, Euphonium, Tuba
Gitarren Akkustische Gitarre, Elektrogitarre, Ukulele, Elektrobass
Schlaginstrumente
Schlagzeug, Djembé, Vibraphon, Xylophon
Gesang und Stimmbildung Klassik, Jazz, Pop
Musiktheorie und Gehörbildung Ein Kurs in Ergänzung zum Instrumentalunterricht
Bambusflöte Jahreskurse für Kinder ab 5 Jahren zu zweit oder zu dritt
Musikalische Früherziehung Jahreskurse für Kinder von 4 - 6 Jahren in Gruppen
Vorbereitungskurs Instrumentalunterricht Jahreskurse für Kinder von 6 - 7 Jahren zu viert

Einzelunterricht
18 Lektionen pro Semester 30 Minuten Fr.    555.- pro Semester
18 Lektionen pro Semester 40 Minuten Fr.    740.- pro Semester
18 Lektionen pro Semester 50 Minuten Fr.    925.- pro Semester
18 Lektionen pro Semester 60 Minuten Fr. 1'110.- pro Semester

Unterricht zu zweit*
18 Lektionen pro Semester 40 Minuten Fr.    370.- pro Semester
18 Lektionen pro Semester 50 Minuten Fr.    462.50 pro Semester
18 Lektionen pro Semester 60 Minuten Fr.    555.- pro Semester

Unterricht zu dritt*
18 Lektionen pro Semester 40 Minuten Fr.    250.- pro Semester
18 Lektionen pro Semester 50 Minuten Fr.    310.- pro Semester
18 Lektionen pro Semester 60 Minuten Fr.    370.- pro Semester

Musikalische Früherziehung*
in Gruppen, 8 -12 Kinder 50 Minuten Fr.    200.- pro Semester

Vorbereitungskurs Instrumentalunterricht*
in Gruppen, 4 Kinder 50 Minuten Fr.    270.- pro Semester

Gruppenmusizieren*

- Band

- Chor

- Kammerorchester

- Querflötenensemble

mit Unterricht an der Musikschule Muri-Gümligen unentgeltlich ohne Unterricht an der Musikschule Muri-Gümligen Fr.    140.- pro Semester

* Gruppenunterricht findet nur bei genügend Anmeldungen statt.

Als " Jugendliche/-r in Ausbildung " gilt eine weiterführende Ausbildung sowie ausbildungsbezogene Vorbereitungskurse oder Praktika bis zum vollendeten 27. Altersjahr. Der Nachweis ist schriftlich zu erbringen. (Lehrlingsausweis, Immatrikulationsbestätigung).


Schulgeld für Erwachsene und für Schüler aus anderen Kantonen
 
 
Einzelunterricht
18 Lektionen pro Semester 30 Minuten Fr. 1'260.- pro Semester
18 Lektionen pro Semester 40 Minuten Fr. 1'680.- pro Semester
18 Lektionen pro Semester 50 Minuten Fr. 2'100.- pro Semester
18 Lektionen pro Semester 60 Minuten Fr. 2'520.- pro Semester
 
14-tägiger Unterricht
9 Lektionen pro Semester 30 Minuten Fr.    630.- pro Semester
9 Lektionen pro Semester 40 Minuten Fr.    840.- pro Semester
9 Lektionen pro Semester 50 Minuten Fr. 1'050.- pro Semester
9 Lektionen pro Semester 60 Minuten Fr. 1'260.- pro Semester
 


Weitere Informationen

Einschreibegebühr bei Eintritt Fr. 25.- (Keine Einschreibegebühr bei Musikalischer Früherziehung, Chor, Orchester- und Ensemblespiel)
Familienrabatt für 2. Kind 10 %
ab 3. Kind 20 %
Anmeldetermin 1. Juni / 1. Dezember
Auskunft Öffnungszeiten Sekretariat der Musikschule:
jeweils Montag und Donnerstag:
von 08.00 - 11.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag von 08.00 - 11.00 Uhr
Das Sekretariat ist während den Schulferien geschlossen.
Telefon 031 951 23 83
Fax 031 951 23 40
E-Mail musikschule@villamettlen.ch
Anmeldung Musikschule Muri-Gümligen
Sekretariat, Villa Mettlen
Pourtalèsstrasse 35
3074 Muri
Zum Schulgeldabzug berechtigt
- Krankheit, Unfall oder nicht vorhersehbarer Wegzug
  von der vierten Woche an
- Militärdienst, ausgenommen Kadervorkurs und
  Sonderkurs
- unvorhergesehene Umstände (Todesfall).
Gesuche Begründete Gesuche müssen im Semester, in welchem der Ausfall beginnt, schriftlich eingereicht werden.
Bei Krankheit oder Unfall muss dem Gesuch ein
Arztzeugnis, bei Militärdienst der Marschbefehl oder eine Bescheinigung des militärischen Vorgesetzten beigelegt werden.
Zu spät eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
Rückerstattungen Schulgeldrückerstattungen werden nach Ablauf des
Schuljahres mit der nächsten Semesterrechnung
verrechnet oder direkt vergütet.
Keine Abzüge werden gewährt bei
- auswärtiger Weiterbildung
- Vorbereitung auf Maturität oder andere Prüfungen
- Landeinsatz von Seminaristinnen und Seminaristen
- Landschul- und Projektwochen
- Sporttagen und Schulreisen

 

Verzeichnis der Schulgelder

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